Die EU verabschiedet ihre Digitalstrategie - Digital Services Act

Die EU verabschiedet ihre Digitalstrategie - Digital Services Act

28.04.2022 - Kategorien:


Letzte Woche war es soweit, das Gesetzespaket zum Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) hat das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union durchlaufen, wurde verabschiedet und ist unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU gültig.

 

Damit wurde nach 22 Jahren die stark veraltete Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce Richtlinie) abgelöst. Während im DMA vor allem Wettbewerbs- und Marktregeln für unterschiedliche Anbieter im digitalen Raum festgelegt wurden, zielt der DSA darauf ab, einheitliche Regeln, Pflichten und Verantwortlichkeiten für diese zu bestimmen. Bei den Anbietern handelt es sich um sehr große Plattformen (Gatekeeper), Onlineplattformen, Hostingdienste und Vermittlungsdienste.

 

Das Gesetzespaket soll in seiner Summe das Internet zu einem sichereren, faireren und transparenteren Ort für seine Nutzer*innen machen. Vorrangiges Ziel des Digital Services Act ist, die Grundrechte von Privatpersonen besser zu schützen sowie illegale Inhalte die bspw. auf Social Media Plattformen geteilt werden, leichter bekämpfbar zu machen. Auch soll es Nutzer*innen erleichtert werden, gegen das Löschen oder Sperren von Inhalten und Accounts durch die Plattformen anzugehen. Im Rahmen des Digital Markets Act werden vor allem die sogenannten Gatekeeper stärker reguliert, sodass kleinere Unternehmen erleichtert dem Onlinemarkt beitreten können, der digitale Raum generell transparenter wird und damit Verbraucher*innen bessere und günstigere Waren und Dienstleistungen konsumieren und in Anspruch nehmen können.

 

In den nächsten Beiträgen werden wir ausführlicher über dieses Gesetzespaket und seine Auswirkungen auf die Content Creator und Plattformarbeiter*innen schreiben. Bleib dran!