Arbeitnehmer? Selbständig? Was bin ich?

31.07.2019

 

Heute sollte vor dem Landesarbeitsgericht München die Klage eines Crowdworkers verhandelt werden. Er klagt darauf, bei der Plattform Roamler abhängig beschäftigt zu sein. Das Gericht hat die Verhandlung auf den 06.11.2019 verschoben. Dennoch ist der Fall interessant und von übergeordneter Bedeutung.

 

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat in seiner jüngsten Ausgabe vorab über den Fall verhandelt. (Ausgabe 31/2019, im Internet gegen Bezahlung abrufbar). Die Geschichte in Kürze: Peter Schmidt (Name geändert) hatte seit Ende 2016 Aufträge auf Roamler erledigt. Er fing auf Level 1 an, war schnell auf Level 3 und verdiente rasch viel Geld. „Der Spiegel“: „Ende 2017 hatte er in elf Monaten 2978 Aufträge abgeschlossen, im internen Ranking war er damit der erfolgreichste Roamler.“ 15 bis 20 Stunden in der Woche habe Schmidt für Roamler gearbeitet, dabei im Schnitt rund 1700 Euro im Monat verdient. Im April 2018 allerdings gab es Streit um ein Foto. Roamler teilte dem Crowdworker Schmidt mit, man werde ihm keine Aufträge mehr vermitteln und seinen Account deaktivieren. Gegen diese Entscheidung klagt Schmidt mit Unterstützung der IG Metall.

 

Hinter dem Fall stehen grundsätzliche Fragen, die nicht nur Crowdworker angehen, sondern alle Menschen, die auf digitalen Plattformen arbeiten und dort Geld verdienen: YouTube, Instagram und andere. In der digitalen Welt passen die bisherigen Rollen nicht mehr: Hier der Arbeitgeber, auf der anderen Seite der Arbeitnehmer. Die bisherigen Rollen und Regeln der Arbeitswelt passen nicht ins digitale Zeitalter. „Der Spiegel“ zitiert dazu den Münchner Anwalt Rüdiger Helm: „In der digitalen Welt sind das Smartphone und die App mehr als nur ein Kommunikationsmittel.“ Apps und Algorithmen würden den Einsatz steuern.

 

Wie das Gerichtsverfahren ausgeht, ist natürlich offen. Selbst wenn Schmidt gewinnt, wären dadurch nicht alle Menschen, die auf Plattformen arbeiten, automatisch Arbeitnehmer. Es käme immer noch auf den Einzelfall an. Aber es wäre ein Signal: Die neuen Zeiten brauchen auch neue Regeln.

 

Quellen/Weiterlesen:

„Der Spiegel“: „Was bin ich? Selbstständig oder angestellt - erstmals klagt ein Crowdworker vor einem Landesarbeitsgericht darauf, ein Arbeitnehmer zu sein“ (Gratis nur Vorschau)

Leistungen der IG Metall für Solo-Selbständige