Sie betreiben selbst eine Plattform oder möchten einen Auftrag vergeben und dabei sicherstellen, dass die vorherrschenden Arbeitsbedingungen hohen ethischen Standards entsprechen? Dann ist diese Seite richtig für Sie!

 

Die Informationen sind in fünf Abschnitte unterteilt: 

 

Aspekte guter Plattformarbeit - Was sollte beachtet werden?

Was bedeutet faire, transparente Bezahlung und wie kann ich diese gewährleisten?

Konflikte entstehen - Streitbeilegung

Das sollten Sie bezüglich Datenschutz beachten

Sonstige Vorschriften für Online-Vermittlungsdienste (EU) oder Online-Marktplätze (Kalifornien)

 

Sie wünschen eine detailliertere Beratung? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen zur Verfügung. Schreiben Sie uns dazu gerne eine Mail an: hello@fairtube.info

 

Sie bieten bereits beste Arbeitsbedingungen an? Dann kommt eventuell auch eine Mitgliedschaft beim Crowdsourcing Code of Conduct für Sie in Frage!

Eigenschaften guter Plattformarbeit - Was sollte beachtet werden?
Statusklärung - sind Plattformarbeiter*innen soloselbstständig oder angestellt?

 

In Diskussionen rund um das Thema Plattformarbeit steht häufig der Status der Plattformarbeiter*innen im Vordergrund. Sind diese wirklich als Soloselbstständige zu erklären oder gleicht die Arbeitsstruktur auf der Plattform doch eher einem Anstellungsverhältnis?

 

Dies kann sich von Plattform zu Plattform und auch unter den Plattformarbeiter*innen unterscheiden. Generell befindet sich die Gesetzeslage in vielen Ländern im Wandel und eine endgültige Beantwortung der Frage ist derzeit nicht möglich. Fakt ist jedoch, dass sich Plattformen in juristisch riskante Fahrwasser begeben können, wenn Plattformarbeiter*innen grundsätzlich nur als soloselbstständig auf der Plattform agieren können. Dieser Status ist vor allem dann in Frage zu stellen, wenn die Plattform oder Auftraggeber*innen kontrollieren, wann und wo Plattformarbeiter*innen ihre Arbeit verrichten. Auch die Animierung zu bestimmten Zeiten zu arbeiten oder Aufträge anzunehmen, kann, wenn auch indirekt, auf ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis hindeuten.

 

Sie wollen für Plattformarbeiter*innen Bedingungen bieten, die den Rechten einer soloselbstständigen Person entsprechen und dabei Ihr rechtliches Risiko minimieren? Dann empfehlen wir Ihnen, folgende Aspekte zu gewährleisten:

  • Soloselbstständige haben das Recht und sollen die praktische Möglichkeit haben, eigene Preise festzulegen und diese mit Auftraggeber*innen/Kund*innen auszuhandeln.
  • Soloselbstständige haben das Recht und sollen die praktische Möglichkeit haben, Vertragsbedingungen mit Kund*innen und/oder der Plattform auszuhandeln (z.B. hinsichtlich der Nutzung von geistigem Eigentum).
  • Soloselbstständige sollen frei von materiellen und psychologischen Anreizen oder Negativanreizen für die Erbringung von Arbeitsleistungen arbeiten können. Beispielsweise sollte die Ablehnung eines Auftrags keine Auswirkung auf die Empfehlung der Plattformarbeitenden haben und auch nicht auf den Zugang zu künftiger Arbeit oder auf die Bezahlung für künftige Arbeit.
  • Soloselbstständige sollen frei von Wettbewerbsverboten oder Umgehungsverbotsklauseln in Verträgen arbeiten können.
  • Soloselbstständige sollen frei in der Wahl eigener Arbeitsmethoden zur Erbringung einer Leistung sein
  • Soloselbstständige sollen frei darin sein, Arbeit an andere zu delegieren.

Schlägt eine Plattform ein Arbeitsverhältnis vor, in welchem der / die Plattformarbeiter*in als solo-selbstständig agiert, dabei aber nicht die Freiheiten gewährt werden, welche für diesen Status vorgesehen sind, ist dies rechtlich riskant.

 

Was bedeutet faire, transparente Bezahlung und wie kann ich diese gewährleisten?

 

Selbst wenn Plattformarbeiter*innen ordnungsgemäß als Selbstständige eingestuft werden, ist Plattformarbeit echte Arbeit und sollte daher fair bezahlt werden - wenigstens mit dem regionalen Mindestlohn des / der Plattformarbeiter*in bzw. einem (geschätzten) Lohn, der zur Deckung der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten am Wohnort ausreicht.  

 

Auch wenn die Arbeit nicht pro Stunde, sondern pro Auftrag bezahlt wird, ist es im Allgemeinen möglich, die Dauer eines Auftrags abzuschätzen, indem man sie mit einer kleinen Gruppe von Plattformarbeiter*innen testet.

 

Um Transparenz zu gewährleisten, sollten die Plattformen ihren Kund*innen detaillierte Abrechnungsinformationen zur Verfügung stellen. Dazu gehört, wie viel von der Zahlung des/der Kund*in an die Plattformarbeiter*innen ausgezahlt wird und wie viel von der Plattform einbehalten wird. Auch der Standort jedes/jeder Plattformarbeiter*in, die aufgewendete Zeit und Informationen zur Ablehnung von Leistungen und zu Gründen, die zur Zahlungsverweigerung geführt haben.

 

Klare Regeln und Auftragsstrukturen

 

Die Regeln und die Auszahlungsfrist, nach welcher eine Leistung vergütet wird, soll Plattformarbeiter*innen im Voraus erläutert werden.

 

Wenn die Vergütung einer Leistung verweigert werden kann, sollten die Bedingungen, unter welchen dies passieren kann und das Verfahren, welches dieser Entscheidung zugrunde liegt, im Voraus klargestellt werden. Allgemein sollte die Möglichkeit gegeben werden, solchen Entscheidungen zu widersprechen und den Einspruch gegenüber einem / r qualifizierten Mitarbeiter*in zu erbringen, welche/r wiederum in der Lage ist, die Entscheidung rückgängig zu machen.

 

Die Nichtauszahlung sollte immer begründet werden und idealerweise nur unter den vorweg erbrachten Bedingungen erfolgen können. Arbeitsanweisungen sind ein impliziter Vertrag zwischen Auftraggeber*in und Plattformarbeiter*in: Wenn Plattformarbeiter*innen die Anweisungen befolgen, sollte eine Bezahlung stattfinden.

 

Klare Anweisungen, die auch mögliche Komplikationen berücksichtigen, liegen in der Verantwortung des/der Auftraggeber*in!

 

Aufgaben und  Testläufe

 

Aufgaben sollten mit einer kleinen Gruppe von Plattformarbeiter*innen "erprobt" werden, um sicherzustellen, dass die Anweisungen klar sind und keine technischen Probleme auftreten, die zu Zeitverschwendung oder unbrauchbarer Arbeit führen könnten. Die Plattformarbeiter*innen sollten niemals den Preis für unklare Anweisungen oder technische Probleme zahlen, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen.

 

Offene, sachdienliche Kommunikation

 

Plattformen und Kund*innen sollten auf Mitteilungen der Plattformarbeiter*innen umgehend, höflich und sachlich reagieren. Kund*innen sollten Zeit einplanen, um Fragen der Plattformarbeiter*innen zu beantworten und Änderungen an Anweisungen, Technologien und Bewertungsverfahren auf der Grundlage des Feedbacks der Plattformarbeiter*innen vorzunehmen, während ihre Aufgaben bearbeitet werden.

 

Es können zwar vorformulierte Antworten verwendet werden, aber wenn man sich zu sehr auf automatisierte Kommunikation verlässt, kann dies zu irrelevanten Antworten auf wichtige Fragen führen - und infolgedessen zu unbrauchbarer Arbeit.

 

 

Transparente Abrechnung

 

Die Plattformbetreiber*innen sollten ihren Kunden und Kundinnen detaillierte Informationen über die Rechnungsstellung zur Verfügung stellen, einschließlich der Angaben, wie viel von der Zahlung des Kunden / der Kundin an die Plattformarbeiter*innen ausgezahlt wird und wie viel von der Plattform einbehalten wird, des Standorts der einzelnen Plattformarbeiter*in, der erhaltenen Zahlungen und der für die einzelnen Aufgaben aufgewendeten Zeit sowie Informationen über Aufgaben, für die die Plattformarbeiter*innen nicht bezahlt wurden, und warum.

Berechnung des gerechten Lohns - ein Beispiel

Eine Annotationsaufgabe soll von deutschen Plattformarbeitern erledigt werden und sollte daher mindestens den deutschen Mindestlohn von 9,19 € pro Stunde erhalten. Zunächst erstellt der Auftraggeber oder die Plattform eine vernünftige Zeitschätzung, wie lange ein durchschnittlich qualifizierter Arbeitnehmer für die Aufgabe benötigt. Zu diesem Zweck können sie die Aufgabe intern "pilotieren", um eine grobe Schätzung zu erhalten - aber die internen Arbeitnehmer sind möglicherweise qualifizierter als die Arbeitnehmer der Plattform und können die Aufgabe daher schneller erledigen. Daher kann ein zweiter "Pilot" mit Plattformarbeitern hilfreich sein. Je nach den Möglichkeiten der Crowdsourcing-Plattform können die Qualifikationen dieser Arbeitskräfte festgelegt werden, und sie können gebeten werden, die Aufgabe ohne Unterbrechung zu erledigen.

Angenommen, der "Pilot" wird mit 10 internen Mitarbeitern durchgeführt, die die Aufgabe ohne Unterbrechung erledigen, und sie benötigen die folgenden Zeiten (in Minuten):

 

8 9 10.5 12 15 19 20 20 20 21

 

Angenommen, der Online-Pilotversuch mit Plattformarbeitern wird mit 25 Mitarbeitern durchgeführt, die folgende Anforderungen erfüllen: (a) sie sprechen die Aufgabensprache fließend, (b) sie haben Erfahrung mit dieser Art von Aufgabe, (c) ihnen wird gesagt, dass sie die Aufgabe ohne Unterbrechung erledigen sollen, und (d) die Aufgabe wird überwacht, wenn sie scheinbar aufgehört haben zu arbeiten. Von den 25 Arbeiter*innen unterbrechen 4 die Arbeit und ihre Zeiten werden aus den endgültigen Daten entfernt. Die verbleibenden 21 Arbeiter erledigen die Aufgabe mit den folgenden Zeiten:

 

11 12 18 19 20 21 22 23 24 24 25 25 25 25 26 26 26 27 29 33 34

 

Wir können den anfänglichen Stundensatz festlegen, indem wir sicherstellen, dass die schnellsten 75% der Arbeiter (in diesem Fall die schnellsten 16 Arbeiter) mindestens den deutschen Mindestlohn verdienen. In diesem Fall brauchte der 16. schnellste Arbeiter 26 Minuten für die Aufgabe, also sollte der Lohn mindestens 26 / 60 * 9,19 € = 3,98 € betragen.

 

Schließlich sollten die Zeiten für die Erledigung der Aufgaben überwacht werden, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer, die die Aufgaben erledigen, nicht aus unerwarteten Gründen wesentlich länger brauchen. Die Person, die die Aufgaben überwacht, sollte in der Lage sein, die Situation zu beurteilen, und befugt sein, den Arbeitnehmern mehr Geld zu zahlen oder die Aufgabengestaltung oder -beschreibung bei Bedarf "on the fly" zu ändern.

 

Vor allem bei den ersten Malen, bei denen ein Kunde eine Aufgabe ausführt, müssen die Plattformarbeiter wie alle anderen Arbeitnehmer auch verwaltet werden. Mit der Zeit mag es möglich sein, ein "reibungsloses" oder "fire and forget"-Crowdsourcing zu erreichen - aber das ist nicht "die Norm", wenn eine Aufgabe zum ersten Mal ausgeführt wird. Aufgabenbeschreibungen, Technologie und Bewertungsprozesse müssen zunächst getestet und verbessert werden!

Konflikte entstehen - Streitbeilegung

Bei der Arbeit auf Plattformen kommt es unweigerlich zu Streitigkeiten. Dies kann bspw. in Momenten passieren, in welchen geleistete Arbeit bewertet oder abgelehnt werden kann, oder in welchen sich Plattformen die Recht vorbehalten, Konten aus verschiedenen Gründen zu sperren oder zu schließen.

 

Plattformen sollten also damit rechnen, dass es Konflikte zwischen allen beteiligten Parteien geben kann und sollten entsprechende Strukturen schaffen, um eine Schlichtung und Einigung zu erleichtern. Rechtlichen Bestimmungen, Plattformprozesse und Arbeitsanweisungen sollten demnach so gestaltet werden, dass (a) die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Streitigkeiten minimiert wird und (b) klare Regeln für den Umgang mit Streitigkeiten festgelegt werden, falls sie dennoch auftreten.

 

Im Rahmen des Crowdsourcing Code of Conduct bieten wir zudem eine Ombudsstelle an, in welcher unabhängige Parteien Empfehlungen zur Schlichtung formulieren, wenn ein Konflikt nicht intern gelöst werden kann.

Schilderung zur Streitbeilegung aus Deutschland: der Crowdsourcing Code of Conduct Verhaltenskodex und seine Ombudsstelle

 

Der Crowdsourcing Code of Conduct (Verhaltenskodex) wurde 2015 von der deutschen Software-Testplattform Testbirds entwickelt. Im Jahr 2016 wurde er unter Mitwirkung der IG Metall, der Gewerkschaft des verarbeitenden Gewerbes in Deutschland, verbessert und von neun Plattformen sowie dem Deutschen Crowdsourcing-Verband unterzeichnet.

 

Der Verhaltenskodex verpflichtet Crowdsourcing-Plattformen zu Prinzipien wie fairer Bezahlung, respektvollem Umgang, klaren Aufgabenbeschreibungen und einem geregelten Arbeitsfreigabeprozess.

 

Plattformen, die den Code of COnduct unterzeichnet haben, nehmen an einem Streitbeilegungssystem teil, der sogenannten Ombudsstelle.

 

Wenn ein Arbeitnehmer einen Streit mit einer Plattform hat, die den Verhaltenskodex unterzeichnet hat, kann er eine Beschwerde bei der Ombudsstelle des Crowdsourcing Code of Conducts einreichen, die von der Gewerkschaft verwaltet wird.

 

Wenn eine Beschwerde eingereicht wird, setzt sich das Sekretariat mit der zuständigen Plattform in Verbindung. Kann der Streit mit Unterstützung des Sekretariats der Ombudsstelle nicht bilateral gelöst werden, wird der Fall von einem fünfköpfigen Gremium geprüft, das sich aus einem / einer Crowdworker*in, einem / einer Gewerkschafter*in, einem /einer Plattformmitarbeiter*in, einem / einer Vertreter*in des Crowdsourcing Verbands und einem neutralen Vorsitzenden zusammensetzt.

 

Ziel dieses Prozesses ist es, alle Fakten der Situation zu klären und eine Lösung zu finden, der alle Beteiligten zustimmen können. Dies ist in vielen Fällen möglich, da viele Entscheidungen, die von Plattformarbeiter*innen angefochten werden, entweder auf technische Fehler seitens des / der Auftraggeber*in oder der Plattform, auf Missverständnisse auf Seiten der Plattform, oder auf Misskommunikation zurückzuführen sind.

 

Das Verfahren der Ombudsstelle führt bei der Klärung des Sachverhalts häufig dazu, dass der Plattformbetreiber*innen das Problem freiwillig und zur Zufriedenheit des / der Plattformarbeiter*in löst.

Einhaltung der Vorschriften für Online-Vermittlungsdienste (EU) oder Online-Marktplätze (Kalifornien)

Die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen und verantwortungsvollen Plattformarbeit und sollte sowohl von Plattformen als auch von Kund*innen berücksichtigt werden. Viele Menschen sind von der offensichtlichen Komplexität der Datenschutzvorschriften eingeschüchtert, aber die Einhaltung der Vorschriften muss nicht kompliziert oder beschwerlich sein.

 

Während sich die Datenschutzgesetzgebung in vielen Jurisdiktionen weiterentwickelt und ihre Anwendung auf die Plattformarbeit noch geklärt wird, steht FairTube sowohl mit Rechtsexperten als auch mit den Plattformen, die den Crowdsourcing Code of Conduct unterzeichnet haben, im Dialog zu diesem Thema. Im Folgenden skizzieren wir kurz unser aktuelles Verständnis einiger häufig auftretender, plattformspezifischer Datenschutzfragen, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), der wichtigsten Datenschutzgesetzgebung der EU.

  • Plattformarbeiter*innen, Kunden und Kundinnen sind nach der DSGVO "betroffene Personen", und Plattformbetreiber*innen sind "für die Verarbeitung Verantwortliche". Kunden und Kundinnen können auch "für die Verarbeitung Verantwortliche" sein, wenn sie Entscheidungen treffen, die sich auf Plattformarbeiter*innen auswirken, wie z. B. Zahlungsentscheidungen und Arbeitsbewertungen.
  • Wenn ein / eine Arbeitnehmer*in in der EU ansässig ist, hat er / sie die Rechte, welche die DSGVO den betroffenen Personen zugesteht (Recht auf Information, Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Rechte in Bezug auf automatisierte Entscheidungsfindung usw.), und die Plattform und/oder bzw. der Kunde / die Kundin hat die entsprechenden Pflichten. Dies gilt selbst dann, wenn sich diese physisch oder rechtlich außerhalb der EU befinden.
  • Alle Daten und Entscheidungen, die innerhalb einer Plattform in Bezug auf einen / eine Plattformarbeiter*in oder eine angebotene Arbeit gespeichert oder getroffen werden, sind "personenbezogene Daten", solange der / die Plattformarbeiter*in, dem sie zugeordnet sind, identifiziert werden kann. Das bedeutet, dass Zahlungsentscheidungen, Arbeitsbewertungen, Qualifikationen und Zugangsentscheidungen wie die Sperrung oder Schließung eines Kontos "personenbezogene Daten" dieser Person sind.
  • Die DSGVO legt fest, dass personenbezogene Daten gegenüber der betroffenen Person "nach Treu und Glauben und in transparenter Weise" verarbeitet werden und sachlich richtig sein müssen (Artikel 5), und dass die betroffenen Personen das Recht haben, eine Kopie der sie betreffenden Daten zu erhalten (Artikel 15). Im Zusammenhang mit Plattformen bedeutet dies, dass Plattformarbeiter*innen ein Recht auf eine Kopie aller sie betreffenden Daten haben, einschließlich Bewertungen ihrer Arbeit und ihrer Person als Plattformarbeiter*in, Qualifikationen und Zahlungsentscheidungen. Außerdem muss die Verarbeitung, die zu diesen Daten führt, gegenüber ihnen fair und transparent sein.
  • Die Datenschutz-Grundverordnung sieht ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten vor (Artikel 16). Im Zusammenhang mit Arbeitsplattformen bedeutet dies, dass Plattformarbeiter*innen wahrscheinlich das Recht haben, Arbeitsbewertungen, Zahlungsentscheidungen, Qualifikationen und andere Entscheidungen wie die Schließung von Konten anzufechten.

 

Kunden und Kundinnen von Plattformen, die sich um die Rechte von Plattformarbeitern sorgen, sollten eine Plattform nicht nur fragen: "Halten Sie sich an die DSGVO?", sondern auch, was die Plattform als ihre Pflichten im Rahmen der DSGVO ansieht - und welche Schritte die Plattform unternimmt, um diese zu erfüllen.

 

Ein paar weitere Fragen von Plattformbetreiber*innen

 

Wie kann ich den Verwaltungsaufwand für die Einhaltung des EU-Datenschutzrechts verringern?

 

Die kurze Antwort auf diese Frage lautet: Sie können die Prozesse, die mit der Ausübung der Rechte verbunden sind, die die DSGVO den betroffenen Personen einräumt, so weit wie möglich automatisieren.

 

Um es ein wenig zu vereinfachen, gibt es zwei Ansätze für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Der erste Ansatz besteht darin, eine Standard-Datenschutzerklärung auf die Website zu stellen und eine E-Mail-Adresse anzugeben, an die sich Plattformarbeiter*innen und andere Personen wenden können (oder bestenfalls ein Webformular auszufüllen), wenn sie Fragen zum Datenschutz haben. Dann muss ein Mensch die E-Mails einzeln lesen und beantworten. Das ist kostspielig und zeitaufwendig.

 

Der zweite Ansatz besteht darin, systematisch zu prüfen, welche Daten, die auf der Plattform erstellt und verarbeitet werden, im Sinne des Datenschutzrechts als "personenbezogene Daten" gelten können. Daten wie Bewertungen der Arbeit, der Plattformarbeiter*in und der Kunden / Kundinnen (d. h. Rezensionen und Bewertungen), Qualifikationen und Klassifizierungen der Fähigkeiten eines / einer Plattformarbeiter*in oder des Inhalts sind mit großer Wahrscheinlichkeit als personenbezogene Daten zu betrachten. Sobald feststeht, dass es sich bei einer bestimmten Datenkategorie um personenbezogene Daten handelt, lassen sich die Arbeitsabläufe, die eingerichtet werden sollten, damit Plattformarbiter*innen, Kunden / Kundinnen und Auftraggeber*innen ihre Rechte in Bezug auf diese Daten wahrnehmen können, eindeutig aus der DSGVO ableiten. Zum Beispiel hat eine betroffene Person ein Recht auf Zugang zu allen sie betreffenden personenbezogenen Daten. Daher sollten eingeloggte Nutzer*innen in der Lage sein, alle von der Plattform über sie gespeicherten Informationen einzusehen. Wenn dies über eine Seite innerhalb der Plattform (z. B. in den Kontoeinstellungen der Nutzerin) ermöglicht wird, kann die Plattform die Anzahl der "freien" DSGVO-bezogenen Anfragen, die "von Hand" beantwortet werden müssen, reduzieren.

 

Ein weiteres Beispiel ist das in der DSGVO verankerte Recht, unrichtige oder unvollständige Daten berichtigen zu lassen. Wenn also viele Anfragen die Berichtigung unrichtiger Daten betreffen, kann die Plattform die Anzahl dieser Anfragen reduzieren, indem sie einen Link "Berichtigung/Überprüfung anfordern" an der entsprechenden Stelle in die Plattformoberfläche einfügt. Eine manuelle Überprüfung ist zwar nach wie vor erforderlich, aber der Prozess kann durch den Wegfall der Bearbeitung der unstrukturierten Datenschutzanfragen rationalisiert werden.

 

Was ist mit dem kalifornischen Verbraucherschutzgesetz? Wie unterscheidet es sich vom EU-Datenschutzgrundverordnung?

 

Während die Auslegung dieser relativ neuen kalifornischen Gesetzgebung noch geklärt wird, gehen wir davon aus, dass der Umfang dessen, was nach dem kalifornischen Datenschutzgesetz als "personenbezogene Daten" gilt, ähnlich ist wie der Umfang dessen, was nach dem EU-Datenschutzrecht als "personenbezogene Daten" gilt, zumindest bei Arbeitsplattformen. Daher sind Daten, die sich z. B. auf die Leistung von Arbeitnehmer*innen bzw. Plattformarbeiter*innen, Kunden / Kundinnen oder auf Aktivitäten auf einer Arbeitsplattform beziehen, wie z. B. Bewertungen von Plattformarbeiter*innen oder Kunden / Kundinnen, nach kalifornischem Recht wahrscheinlich "personenbezogene Daten". Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand haben die Nutzer*innen nach kalifornischem Recht ein Recht auf Zugang zu den über sie verarbeiteten personenbezogenen Daten, aber nicht unbedingt ein Recht auf die Berichtigung fehlerhafter personenbezogener Daten.

 

Die Einhaltung des Datenschutzes ist zu teuer und lästig. Kann ich Plattformarbeiter*innen aus der EU und Kalifornien einfach verbieten, auf meiner Plattform zu arbeiten, und das Problem als gelöst betrachten?

 

Das könnten Sie tun. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass die Einhaltung des Datenschutzes nicht so teuer und lästig sein muss, wie viele Leute befürchten. Wie bereits erwähnt, können die Kosten und der Aufwand durch gutes Design und Automatisierung erheblich reduziert werden. Außerdem sollten Sie bedenken, dass viele andere Rechtsordnungen, darunter auch andere US-Bundesstaaten als Kalifornien und Länder auf der ganzen Welt, dabei sind, ihre Datenschutzgesetze zu erweitern oder zu aktualisieren, und dass die europäischen und kalifornischen Beispiele die „Messlatte" für diese Bemühungen gesetzt haben. Wenn Sie also die Strategie verfolgen, die Einhaltung der Vorschriften zu vermeiden und Ihren Pool an Plattformarbeiter*innen auf Länder mit "lockereren" Datenschutzstandards zu beschränken, ist es wahrscheinlich, dass dieser mit der Zeit schrumpft.

Das sollten sie bezüglich Datenschutz beachten

 

Die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen und verantwortungsvollen Plattformarbeit und sollte sowohl von Plattformen als auch von Kund*innen berücksichtigt werden. Viele Menschen sind von der offensichtlichen Komplexität der Datenschutzvorschriften eingeschüchtert, aber die Einhaltung der Vorschriften muss nicht kompliziert oder beschwerlich sein.

 

Während sich die Datenschutzgesetzgebung in vielen Jurisdiktionen weiterentwickelt und ihre Anwendung auf die Plattformarbeit noch geklärt wird, steht FairTube sowohl mit Rechtsexperten als auch mit den Plattformen, die den Crowdsourcing Code of Conduct unterzeichnet haben, im Dialog zu diesem Thema. Im Folgenden skizzieren wir kurz unser aktuelles Verständnis einiger häufig auftretender, plattformspezifischer Datenschutzfragen, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), der wichtigsten Datenschutzgesetzgebung der EU. Plattformarbeiter*innen und Kund*innen sind nach der DSGVO "betroffene Personen", und Plattformen sind "für die Verarbeitung Verantwortliche". Kund*innen können auch "für die Verarbeitung Verantwortliche" sein, wenn sie Entscheidungen treffen, die sich auf Plattformarbeiter*innen auswirken, wie etwa Zahlungsentscheidungen und Arbeitsbewertungen.

 

 

Einhaltung der Vorschriften für Online-Vermittlungsdienste (EU) oder Online-Marktplätze (Kalifornien)

 

Online-Dienste, die als Marktplätze oder andere Arten von "Vermittlern" fungieren, werden nach und nach reguliert. In der Europäischen Union werden beispielswiese die Inhalte des Digital Services Act verhandelt. In Kalifornien trat im Januar 2020 die Verordnung AB 1790 in Kraft, die die Beziehungen zwischen "Online-Marktplätzen" und "Marktplatzverkäufern" regelt. Im Großen und Ganzen verpflichten diese Gesetze die Plattformen dazu, klare rechtliche Bedingungen festzulegen, die erklären, wann die Plattform die Gelder von Verkäufer*innen (oder "geschäftlichen Nutzern") einbehalten darf. Auch muss festgelegt werden, unter welchen Bedingungen die Plattform das Konto eines Verkäufers / einer Verkäuferin aussetzen oder schließen kann, ob sie eine schriftliche Erklärung dazu abzugeben hat und über Verfahren für die Anfechtung solcher Entscheidungen bestimmen.